Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13173
BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00 (https://dejure.org/2001,13173)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2001 - 5 B 93.00 (https://dejure.org/2001,13173)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2001 - 5 B 93.00 (https://dejure.org/2001,13173)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Erteilung von Vertriebenenausweisen - Zurechnung eines Bekenntnisses des Urgroßvaters zum ungarischen Volkstum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99

    Ständiger Aufenthalt; Ausbildungsort eines Wehrpflichtigen; Lebensmittelpunkt

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00
    Denn mit Angriffen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 B 52.99 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24 m.w.N.).

    Ob und inwieweit bei Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören, etwas anderes gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2000 a.a.O.), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden werden.

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00
    Dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung wird regelmäßig genügt, wenn in dem hierfür einzureichenden Schriftsatz - ggf. auch durch Verweisung auf den Zulassungsantrag - hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, ob und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 499.99 - NVwZ 2000, 315 unter Hinweis auf BVerwGE 107, 117 ; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - NVwZ-RR 2001, 142 und vom 7. März 2000 - BVerwG 4 B 79.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 15 S. 14 = NVwZ 2000, 912).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00
    Denn mit Angriffen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 B 52.99 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00
    Es hat diese Tatsachen jedoch aus materiellrechtlichen Gründen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 79, 73; Beschluss vom 20. Februar 1991 - BVerwG 9 B 247.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 65 S. 54) für unerheblich gehalten (S. 6 des Urteils).
  • BVerwG, 20.02.1991 - 9 B 247.90

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00
    Es hat diese Tatsachen jedoch aus materiellrechtlichen Gründen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 79, 73; Beschluss vom 20. Februar 1991 - BVerwG 9 B 247.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 65 S. 54) für unerheblich gehalten (S. 6 des Urteils).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 77.90

    Frühgeborenes bekenntnisunfähiges Kind - Bekenntnislage der Familie - Allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00
    Denn ob die gezielte Änderung des deutschen Namens in einen fremdländischen in der Urgroßelterngeneration und die damit indizierte Hinwendung zu einem anderen Volkstum in der Generation der Großeltern und Eltern eines bekenntnisunfähigen Frühgeborenen, dem die Bekenntnislage in der Familie kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen formal zugerechnet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 66 S. 58 m.w.N.), prägend fortgewirkt hat, ist eine Frage, die ausschlaggebend von einer Würdigung und Abwägung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles abhängt und deshalb einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich ist.
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 B 165.96

    Gewerberecht - Beitragsbescheide einer Industrie- und Handelskammer, Kein Verstoß

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00
    Soweit die Beschwerde Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs sowie des Überzeugungsgrundsatzes (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) rügt und dem Berufungsgericht vorwirft, es habe den Kern des klägerischen Vorbringens verkannt und daher eine entscheidungserhebliche Frage verfehlt bzw. übergangen, übersieht sie, dass bei der Prüfung, ob dem Tatsachengericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, von der materiellrechtlichen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auszugehen ist (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 1996 - BVerwG 1 B 165.96 - NVwZ 1997, 501).
  • BVerwG, 07.03.2000 - 4 B 79.99

    Berufungsverfahren; Berufungsbegründung; Monatsfrist; Termin zur mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00
    Dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung wird regelmäßig genügt, wenn in dem hierfür einzureichenden Schriftsatz - ggf. auch durch Verweisung auf den Zulassungsantrag - hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, ob und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 499.99 - NVwZ 2000, 315 unter Hinweis auf BVerwGE 107, 117 ; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - NVwZ-RR 2001, 142 und vom 7. März 2000 - BVerwG 4 B 79.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 15 S. 14 = NVwZ 2000, 912).
  • BVerwG, 08.09.2000 - 11 B 50.00

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge; Berufungszulassung;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00
    Dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung wird regelmäßig genügt, wenn in dem hierfür einzureichenden Schriftsatz - ggf. auch durch Verweisung auf den Zulassungsantrag - hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, ob und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 499.99 - NVwZ 2000, 315 unter Hinweis auf BVerwGE 107, 117 ; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - NVwZ-RR 2001, 142 und vom 7. März 2000 - BVerwG 4 B 79.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 15 S. 14 = NVwZ 2000, 912).
  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 499.99

    D (A), Verfahrensrecht, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenzrüge,

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00
    Dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung wird regelmäßig genügt, wenn in dem hierfür einzureichenden Schriftsatz - ggf. auch durch Verweisung auf den Zulassungsantrag - hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, ob und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 499.99 - NVwZ 2000, 315 unter Hinweis auf BVerwGE 107, 117 ; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - NVwZ-RR 2001, 142 und vom 7. März 2000 - BVerwG 4 B 79.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 15 S. 14 = NVwZ 2000, 912).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 5 B 231.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Die Angriffe richten sich der Sache nach gegen die Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls durch das Berufungsgericht und damit gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzurechnen ist; mit diesen Angriffen kann ein Verfahrensmangel grundsätzlich nicht begründet werden (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 B 52.99 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24 m.w.N.; Beschluss vom 22. Juni 2001 - BVerwG 5 B 93.00 -).
  • BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vermittlung

    Soweit die Kläger sich gegen die Bewertung der in den Niederschriften enthaltenen tatsächlichen Feststellungen zum Sprachvermögen des Klägers zu 1 durch die Vorinstanzen wenden, kann mit diesen Angriffen ein Verfahrensmangel grundsätzlich nicht begründet werden; die Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzurechnen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 B 52.99 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24 m.w.N.; Beschluss vom 22. Juni 2001 - BVerwG 5 B 93.00 -).
  • BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02

    Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie mit Alkoholikerstrukturen -

    Die Angriffe richten sich insoweit der Sache nach gegen die Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls durch das Berufungsgericht und damit gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzurechnen ist; mit diesen Angriffen kann ein Verfahrensmangel grundsätzlich nicht begründet werden (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 B 52.99 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24 m.w.N.; Beschluss vom 22. Juni 2001 - BVerwG 5 B 93.00 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht